Häufig gestellte Fragen
Der Zutritt des Aktionärs einer juristischen Person, der zur Hauptversammlung erscheint, ist auf der Grundlage des Ausweises der natürlichen Person, die die juristische Person vertritt, und der dieser Person erteilten Vollmacht gestattet. Die Vollmacht ist jedes amtliche Dokument, aus dem hervorgeht, dass die natürliche Person im Namen der juristischen Person als Aktionär auftreten kann
„Sondervollmacht“ ist die Vollmacht, die ein Aktionär einer natürlichen oder juristischen Person erteilt, um im Namen des jeweiligen Aktionärs in der Hauptversammlung einzelne oder alle ihm zustehenden Rechte auszuüben.
Das Registrierungsdatum ist das von der Hauptversammlung festgelegte Kalenderdatum, das dazu dient, die Aktionäre zu identifizieren, die von Dividenden oder anderen Rechten profitieren sollen und auf die sich die Auswirkungen der Hauptversammlungsbeschlüsse erstrecken, und muss mindestens 10 Werktage nach dem Hauptversammlungsdatum liegen .
Für das Geschäftsjahr 2009 hat A.G.E.A. festgelegt durch Beschluss Nr. 1 vom 25.03.2010 zur Erhöhung des Aktienkapitals um 10.009.275,40 Lei, wovon 4.608.774,40 Lei aus der Ausschüttung des Nettogewinns für das Geschäftsjahr 2009 und 5.400.504 Lei aus der Ausschüttung des Nettogewinns für das Geschäftsjahr 2008 stammen . eine Nummer wurde vergeben
Das Vollmachtsmodell für die Versammlungen der Hauptversammlung der Vereine finden Sie am Sitz des Unternehmens (Rechtsabteilung) und in der Rubrik „FÜR AKTIONÄRE“ – „Hauptversammlung der Vereine“ auf der Website des Unternehmens (www.vrancart.ro).
Um an den Sitzungen teilnehmen zu können, muss eine Person zunächst über die volle körperliche Leistungsfähigkeit verfügen. Teilnehmen kann eine Person im eigenen Namen, wenn sie Gesellschafter der Gesellschaft ist, oder durch Vertretung aufgrund einer von einem Gesellschafter der Gesellschaft erteilten Vollmacht.